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Herzlich Willkommen beim Handelsregisteramt des Kantons Luzern




Teilrevidierte Handelsregisterverordnung in Bezug auf die Unterschriftsbeglaubigungen etc.


Beachten Sie bitte, dass die Handelsregisterverordnung auf den 01.01.2012 teilrevidiert wurde, insbesondere in Bezug auf die Unterschriftsbeglaubigungen gibt es wesentliche Änderungen. Alle weiteren Infos finden Sie in diesem Brief an die Notare sowie in den FAQ zu den Beglaubigungen.




Hinweis über die Gebühren betreffend Neueintragung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie deren Löschungen bzw. Neueintragung einer GmbH


Neueintragungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie deren Löschungen, die bei uns am Schalter erledigt werden, sind bar zu bezahlen. Eine Rechnung wird in diesen Fällen nicht erstellt.


Bei Neueintragungen von GmbH's wird ab dem 01. Juli 2010 immer Vorauszahlung verlangt. Diese erfolgt mittels Vorauszahlungs-Rechnung an die Gründer/Geschäftsführer bzw. an die Urkundsperson.





Aktualisiertes Merkblatt betreffend Opting-out 21.04.2010


Das Merkblatt für das Opting-out sowie die KMU-Erklärung bei Verzicht auf eine Revision wurden angepasst und aktualisiert. Die einzureichenden Jahresrechnungen sind nun präzise aufgeführt.


Das Merkblatt sowie die KMU-Erklärung bei Verzicht auf eine Revision sind unter Merkblätter/Formulare zu finden.





Firmenanpassungspflicht per 31. Dezember 2009


Bitte nehmen Sie folgendes Merkblatt zur Kenntnis.


Firmenanpassungspflicht HRA Luzern





Aufforderung betreffend Wahl einer Revisionsstelle oder Verzicht auf eine eingeschränkte Revision


Bitte nehmen Sie folgende Publikation zur Kenntnis:


Aufforderung Opting-out bzw. Revisionsstelle





Handelsregister


Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen vorab bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen.


Organisation


Das Handelsregister ist in der Schweiz dezentral organisiert und für dessen Führung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Zur Zeit bestehen 28 Handelsregisterämter, welche für Auskünfte zur Verfügung stehen.



Eintragswirkung


Der Handelsregistereintrag hat entweder konstitutive (rechtserzeugende) oder deklaratorische (rechtsverkündende) Wirkung. Aufgrund der Öffentlichkeit des Handelsregisters gilt eine gesetzliche Kenntnisvermutung. Niemand kann einwenden,er habe eine Eintragung nicht gekannt, die Dritten gegenüber wirksam geworden ist (OR, Art. 933, SR 220).Quelle: Bundesamt für Justiz Handelsregister und Zefix



Haftung


Der Kanton Luzern und seine Verwaltungseinheiten mit Rechtspersönlichkeit übernehmen keinerlei Garantie für die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten und Verweise, die Verfügbarkeit der Datenbank und die korrekte Funktion der Programme. Eine Haftung des Kantons Luzern und seiner Verwaltungseinheiten für direkten oder indirekten Schaden und Folgeschaden durch die Nutzung der Programme, Daten und Verweise auf dem Internet ist generell ausgeschlossen.



Kontakt

Handelsregisteramt
Habsburgerstrasse 26
6002 Luzern


Telefon

041 228 58 16

08.00 - 11.30 Uhr

14.00 - 15.30 Uhr

Fax

041 228 58 11

E-Mail

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Handelsregisteramt


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übrige Zeit nur nach telefonischer Terminvereinbarung

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