
Beachten Sie bitte, dass die Handelsregisterverordnung auf den 01.01.2012 teilrevidiert wurde, insbesondere in Bezug auf die Unterschriftsbeglaubigungen gibt es wesentliche Änderungen. Alle weiteren Infos finden Sie in diesem Brief an die Notare sowie in den FAQ zu den Beglaubigungen.
Neueintragungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie deren Löschungen, die bei uns am Schalter erledigt werden, sind bar zu bezahlen. Eine Rechnung wird in diesen Fällen nicht erstellt.
Bei Neueintragungen von GmbH's wird ab dem 01. Juli 2010 immer Vorauszahlung verlangt. Diese erfolgt mittels Vorauszahlungs-Rechnung an die Gründer/Geschäftsführer bzw. an die Urkundsperson.
Das Merkblatt für das Opting-out sowie die KMU-Erklärung bei Verzicht auf eine Revision wurden angepasst und aktualisiert. Die einzureichenden Jahresrechnungen sind nun präzise aufgeführt.
Das Merkblatt sowie die KMU-Erklärung bei Verzicht auf eine Revision sind unter Merkblätter/Formulare zu finden.
Bitte nehmen Sie folgendes Merkblatt zur Kenntnis.
Firmenanpassungspflicht HRA Luzern
Bitte nehmen Sie folgende Publikation zur Kenntnis:
Aufforderung Opting-out bzw. Revisionsstelle
Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen vorab bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen.
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Handelsregisteramt |
Telefon | 041 228 58 16 |
08.00 - 11.30 Uhr | |
14.00 - 15.30 Uhr | |
Fax | 041 228 58 11 |
Standort |
Schalter-Öffnungszeiten |
Montag - Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |
übrige Zeit nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
